Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
vom Forstgut Purbach-Klause | Ing. Roman Scherzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen

 

Stand: 01.02.2023

 

Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Vertragsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere AGB des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Zustimmung. Diese Vertragsbestimmungen sind auch dann wirksam, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Vertrages (Angebot bzw. Auftragsbestätigung) jenen der AGB vor.

 

Angebot, Preise, Ergänzende Bestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich in Euro pro angegebener Einheit, exklusive Umsatzsteuer, ab Erfüllungsort. Für den Handel mit Holzprodukten gelten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart, die Holzhandelsusancen der Wiener Warenbörse.

 

Zahlungskonditionen, Zahlungsverweigerung, Aufrechnungsverbot

(1) Unsere Rechnungen sind, soweit nicht vertraglich anders geregelt, nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsfristen sind dann eingehalten, wenn vor deren Ablauf der volle Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung ausgewiesenen Konto vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verlangen. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, uns auch die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu vergüten. Betreffend diese Kosten gelten die Ansätze und Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes als angemessen und vereinbart.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern.

(3) Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, diese sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

Leistung, Fristen, Gefahrenübergang

(1) Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wird, unverbindlich. Eine Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes sowie Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Leistung ist daher ausgeschlossen.

(2) Die Gefahr geht mit beendeter Beladung des Transportmittels, dessen sich der Kunde bedient, auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Ware auch als übernommen.

(3) Ein Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung auf den Kunden über.

Verfügungsberechtigung, Ausschluss illegaler Nutzung bei Ankauf durch Forstgut Purbach-Klause Ing. Roman Scherzer

Der Vertragspartner bestätigt, die vertragsgegenständliche Ware (Holz) unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der VO (EU 995/2010) geerntet oder gekauft zu haben und daher auch zivilrechtlich zu diesem Verkauf berechtigt zu sein.

 

Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

(1) Unsere Produkte sind Naturprodukte und unterliegen als solche natürlichen Qualitätsschwankungen. Wir haften nicht für eine bestimmte Beschaffenheit, Eigenschaft oder dafür, dass das Produkt für den vom Kunden beabsichtigten Zweck tauglich ist.

(2) Der Kunde hat die Ware bei Übernahme zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind in jedem Fall binnen 8 Tagen vom Kunden auch schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde die sofortige Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Eine nicht rechtzeitige oder nicht formgerechte Mängelrüge hat den Verlust sämtlicher Ansprüche aufgrund des Mangels zur Folge. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen. Die in § 924 ABGB normierte Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übernahme.

(3) Wir haften ausschließlich für durch uns verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für die tatsächliche und rechtliche Eignung des vom Kunden eingesetzten Transportmittels.

(4) Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens, gerichtlich geltend zu machen.

(5) Für Verbraucher gelten jedenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht beim Erwerb von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

 

Verkehrssicherheit

Das Befahren unserer land- und forstwirtschaftlichen Flächen und unserer Wege geschieht auf eigene Gefahr. Uns treffen keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten. Mit Beginn der Manipulation unserer Agrargüter und / oder des Holzes zu deren / dessen Abfuhr gehen die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich Gefahren, die vom vertragsgegenständlichen Agrargut / Holz ausgehen können, auf den Kunden über.

 

Eigentumsvorbehalt

Die vertragsgegenständliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenforderungen in unserem Eigentum.

 

Vertraulichkeitsverpflichtung

Der Kunde verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz jedwede Information, insbesondere geschäftliche Informationen wie bspw. Preise, Konditionen, Adressen, die Person der Vertragsparteien, die ihm aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsabwicklung bekannt werden, absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

Gerichtstand

Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Forstguts Purbach-Klause örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Dem Forstgut Purbach-Klause steht es aber frei, den Kunden an seinem Sitz zu klagen.

 

Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UN-Kaufrechts-übereinkommens) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.